Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Einfach Liebe – Kathrin Tipotsch
Hochzeitsplanung & Freie Trauungen
Leopold Lehner Straße 18/1/1
2751 Steinabrückl
Österreich
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge und Vereinbarungen zwischen Kathrin Tipotsch, Einfach Liebe – Hochzeitsplanung & Freie Trauung, nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt, und ihren Kundinnen und Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
2. Leistungen
Die Auftragnehmerin bietet Dienstleistungen im Bereich Hochzeitsplanung, Hochzeitsorganisation sowie freie Trauungen an.
Der konkrete Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung bzw. der individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des Auftrags und können nach gesonderter Vereinbarung zusätzlich verrechnet werden.
3. Angebot und Vertragsabschluss
Anfragen über die Website, per E-Mail, telefonisch oder über andere Kommunikationswege sind zunächst unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Angebot bzw. eine individuelle Vereinbarung vom Auftraggeber angenommen und von der Auftragnehmerin bestätigt wurde.
Ein unverbindliches Kennenlerngespräch stellt noch keinen Vertragsabschluss dar.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. in der individuellen Vereinbarung angeführten Preise.
Die Zahlungsmodalitäten, insbesondere Anzahlungen, Teilzahlungen und Zahlungsfristen, werden im jeweiligen Angebot bzw. Vertrag festgelegt.
Zusätzliche Leistungen, die nach Vertragsabschluss vom Auftraggeber gewünscht und von der Auftragnehmerin erbracht werden, können zusätzlich verrechnet werden.
Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Änderungen, die für die Planung oder Durchführung der vereinbarten Leistungen relevant sind, sind der Auftragnehmerin möglichst frühzeitig mitzuteilen.
Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die aufgrund verspäteter, unvollständiger oder unrichtiger Angaben des Auftraggebers entstehen, können zu einer entsprechenden Anpassung des Leistungsumfangs, des Zeitplans oder – soweit rechtlich zulässig und vereinbart – der Vergütung führen.
6. Zusammenarbeit mit Drittanbietern
Im Rahmen der Hochzeitsplanung können Leistungen Dritter, beispielsweise von Locations, Fotografen, Floristen, Musikern, Caterern oder sonstigen Dienstleistern, erforderlich sein.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, kommen Verträge mit solchen Drittanbietern unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.
Die Auftragnehmerin haftet nicht für die ordnungsgemäße Erbringung von Leistungen selbstständiger Drittanbieter, soweit ihr nicht eigenes schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen ist.
7. Änderungen durch den Auftraggeber
Änderungswünsche hinsichtlich bereits vereinbarter Leistungen werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Führen Änderungen zu einem zusätzlichen Arbeits- oder Organisationsaufwand, kann dieser nach vorheriger Vereinbarung zusätzlich verrechnet werden.
Wesentliche Änderungen können eine Anpassung des ursprünglich vereinbarten Zeitplans oder Leistungsumfangs erforderlich machen.
8. Absage und Stornierung
Eine Absage oder Stornierung eines vereinbarten Auftrags durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmerin möglichst frühzeitig in Textform mitzuteilen.
Ob und in welcher Höhe im Fall einer Stornierung Kosten anfallen, richtet sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung, den bereits erbrachten Leistungen, entstandenen Aufwendungen sowie den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
Bereits tatsächlich erbrachte und vereinbarungsgemäß zu vergütende Leistungen bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang zahlungspflichtig.
9. Verhinderung der Auftragnehmerin
Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund von Krankheit, Unfall oder eines anderen unvorhersehbaren und von der Auftragnehmerin nicht zu vertretenden Ereignisses nicht erbracht werden, wird der Auftraggeber unverzüglich darüber informiert.
Soweit möglich und zumutbar, wird gemeinsam nach einer geeigneten Lösung gesucht.
Kann die vereinbarte Leistung endgültig nicht erbracht werden, werden für noch nicht erbrachte Leistungen bereits geleistete Zahlungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
10. Höhere Gewalt
Kann eine Veranstaltung oder vereinbarte Leistung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger von keiner Vertragspartei zu vertretender außergewöhnlicher Umstände nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden, werden die Vertragsparteien nach Möglichkeit eine angemessene Lösung, insbesondere eine Terminverschiebung, vereinbaren.
Bereits tatsächlich erbrachte Leistungen und entstandene, nicht rückerstattbare Fremdkosten werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und den getroffenen Vereinbarungen behandelt.
11.Freie Trauungen
Eine freie Trauung stellt keine standesamtliche oder kirchliche Eheschließung dar und entfaltet für sich allein keine rechtliche Wirkung hinsichtlich der Eheschließung.
Inhalt, Ablauf und Gestaltung der freien Trauung werden individuell mit dem Auftraggeber vereinbart.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, erforderliche Informationen für die Erstellung und Durchführung der Zeremonie rechtzeitig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
12.Urheberrecht
Von der Auftragnehmerin individuell erstellte Texte, Konzepte, Planungsunterlagen, Reden und sonstige Inhalte können urheberrechtlich geschützt sein.
Eine über den vereinbarten Zweck hinausgehende Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder kommerzielle Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung der Auftragnehmerin nicht gestattet, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.
13.Fotos und Veröffentlichungen
Fotos, Videos oder sonstige Aufnahmen des Auftraggebers bzw. der Veranstaltung werden von der Auftragnehmerin nur dann zu Werbe- oder Referenzzwecken veröffentlicht, wenn hierfür eine entsprechende Einwilligung vorliegt oder eine andere gesetzliche Rechtsgrundlage besteht.
Eine erteilte Einwilligung kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die Zukunft widerrufen werden.
14.Haftung
Die Auftragnehmerin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet die Auftragnehmerin nicht für Schäden oder Verzögerungen, die ausschließlich durch Dritte, unrichtige oder verspätete Angaben des Auftraggebers oder Umstände verursacht werden, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere gegenüber Verbrauchern, bleiben unberührt.
15.Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- und Auswärtsgeschäften
Bei Verträgen mit Verbrauchern, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) geschlossen werden, besteht grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen.
Bei Dienstleistungsverträgen beginnt die Rücktrittsfrist grundsätzlich mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass mit der Erbringung der Dienstleistung bereits während der Rücktrittsfrist begonnen wird, gelten hierfür die gesetzlichen Bestimmungen des FAGG. Im Falle eines wirksamen Rücktritts nach Beginn der Leistungserbringung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein anteiliger Betrag für die bis zum Rücktritt bereits erbrachten Leistungen zu bezahlen sein.
Die gesetzlich vorgeschriebene Rücktrittsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher, soweit erforderlich, gesondert zur Verfügung gestellt.
16.Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf dieser Website enthalten.
17.Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen entgegenstehen.
Bei Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich des zuständigen Gerichts, unberührt.
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer handelt, das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Auftragnehmerin ausschließlich zuständig.
18.Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt.
Stand: August 2026
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